Valet Frankfurt
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Rechtliches · AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Valet Frankfurt und seinen Kunden. Hinweis: Dieser Text ist ein Platzhalter und sollte vor dem Go-Live durch einen Fachanwalt geprüft werden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Valet Frankfurt [Rechtsform einfügen, z.B. GmbH], [Anschrift einfügen] (nachfolgend „Valet Frankfurt") und dem Kunden über die Nutzung unserer Valet-Parking- und Fahrzeugpflegedienste geschlossen werden.

(2) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Valet Frankfurt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung eines Valet-Parking-Services am Flughafen Frankfurt am Main, einschließlich Fahrzeugübergabe, Verwahrung, Rückführung sowie optional zubuchbarer Zusatzleistungen (Wäsche, Betankung, Innenreinigung, Detailing, technischer Check-up).

(2) Der Umfang der vom Kunden gebuchten Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienste auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Valet Frankfurt die Buchung des Kunden per E-Mail bestätigt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt bei Buchung per Kreditkarte, Sofort-Überweisung, PayPal, Apple Pay oder Google Pay. Für Geschäftskunden ist nach Absprache auch Rechnungszahlung möglich.

(3) Zusatzleistungen, die während der Reise hinzugebucht werden, werden bei Rückgabe abgerechnet.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Fahrzeugübergabe wahrheitsgemäße Angaben zum Zustand des Fahrzeugs zu machen und das Foto-Protokoll digital zu bestätigen.

(2) Der Kunde versichert, dass er berechtigter Halter oder Nutzer des übergebenen Fahrzeugs ist und dass das Fahrzeug verkehrssicher, angemeldet und haftpflichtversichert ist.

(3) Wertgegenstände sind aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für zurückgelassene Wertsachen übernimmt Valet Frankfurt keine Haftung.

§ 6 Haftung und Versicherung

(1) Valet Frankfurt unterhält für die Dauer der Obhut des Kundenfahrzeugs eine Vollkasko-Versicherung. Schäden, die durch uns oder unser Personal verursacht werden, sind bis zum Zeitwert des Fahrzeugs abgedeckt, ohne Selbstbeteiligung.

(2) Valet Frankfurt haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl durch Dritte auf dem Parkgelände (soweit die übliche Sorgfalt beachtet wurde) oder für bereits vorhandene, nicht dokumentierte Mängel.

(3) Schäden sind unverzüglich bei Rückgabe anzuzeigen. Nach Verlassen unseres Geländes können wir nachträglich gemeldete Schäden nicht anerkennen.

§ 7 Stornierung

(1) Stornierungen bis 24 Stunden vor dem gebuchten Abgabetermin sind kostenfrei.

(2) Bei späterer Stornierung werden 50 % der ersten Woche berechnet; bei Nichterscheinen am Tag selbst 100 % der ersten Woche.

(3) Bei Flugverspätungen oder Ausfällen seitens der Fluggesellschaft passen wir den Rückgabetermin automatisch an, ohne Zusatzkosten.

§ 8 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 22. April 2026 · Version 1.0 · Platzhalter, anwaltlich zu prüfen
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